Abwicklungsgebühr bei Abreise Ausland

Transparent und fair

Die einmalige Beratungs- und Abwicklungsgebühr bei einer Barauszahlung infolge Wegzug ins Ausland ist abhängig vom Beratungsaufwand und der Höhe des Vorsorgeguthabens. Dabei gilt folgendes Gebührenmodell:

Mindestgebühr

CHF 500

Maximalgebühr

CHF 1'000

Ausnahme: Pauschal CHF 2'000 Beratungs- und Abwicklungsgebühr, sofern das Vorsorgekapital weniger als 12 Monate in Wertschriften investiert wurde.

Gebühren für Vorbezug oder Verpfändung im Zusammenhang mit Wohneigentum im Ausland auf Anfrage.

 
 

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